An alle Fördervereine
wie wir vor kurzem auf unserem Steuerrecht-Seminar von den Vertretern des Finanzsenats gelernt haben, gibt es eine Mustersatzung, die für künftige Vereinssatzungen verbindlich sein wird. Welche Konsequenzen sind für Sie damit verbunden?
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Es ist nicht erforderlich, dass Sie alle Ihre Satzung umschreiben müssen. Es sei denn, das Finanzamt wird aktiv und tritt mit Änderungswünschen an Sie heran.
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Sobald Sie aber in Ihrer bestehenden Satzung Änderungen vornehmen, dann sollten Sie sich in dem jeweiligen Paragraphen unbedingt an die Vorgaben der Mustersatzung halten.
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Ein wichtiger Aspekt: Die Mustersatzung enthält nur die aus steuerlichen Gründen notwendigen Bestimmungen ohne Berücksichtigung der Vorschriften des BGB. Die nicht-steuerrechtlichen Bestandteile Ihrer Satzung bleiben davon also unberührt.
In der Anlage habe ich die für unsere Anforderungen etwas verkürzte Mustersatzung "Mustersatzung-Steuerrecht" als Word-Datei beigefügt, damit Sie per "Cut and Paste" Teile davon übernehmen können. Wer sich die Anlage 1 zu § 60 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung im Original ansehen will, werfe einen Blick in die PDF-Datei "Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)".
Mit bestem Gruß
Hanno Rath