Ehrenamtspauschale planen

Sonntag 25. Januar 2009, von Klaus Meier // LSFB Infos

An alle Fördervereine,

vielfältige Informationen zur Ehrenamtspauschale hatte ich Ihnen ja schon im vergangenen Jahr geschickt. An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Sie diese Pauschale nur dann vergeben können, wenn Ihre Satzung dies zulässt. Entsprechend sollten Sie etwaige Satzungsänderungen für Ihre Mitgliederversammlungen rechtzeitig einplanen. Auch für die Rückspende sind gewisse Vorschriften zu beachten. Daher schicke ich Ihnen noch einmal alle wesentlichen mir vorliegenden Informationen.

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Steuerliche Neuerungen für Vereine.pdf (Info vom lsfb-Steuerberater) *

Ehrenamtspauschale BMF Schreiben.pdf (BMF-Text) *

Ehrenamtspauschale BMF Schreiben Haufe-Kommentar.pdf (Kommentar zum BMF-Text) *

Ehrenamtspauschale und Finanzamt.pdf (Stellungnahme des FA)

Auf zwei Punkte möchte ich aber noch unbedingt hinweisen:

1.

Die Ehrenamtspauschale ist auch als Rückspende vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen, um die Attraktivität der ehrenamtlichen Arbeit zu erhöhen. Schließlich profitiert die öffentliche Hand am meisten von unserer Tätigkeit.

2.

Wer Fragen zu dieser Thematik hat, möge mir bitte mailen oder mich anrufen. Ich helfe gerne!

Mit bestem Gruß

Hanno Rath


Dokumente


PDF, 73.1 kB

Pauschale und Finanzamt
PDF, 97.6 kB

BMF Schreiben 2
PDF, 39.3 kB

Steuerliche Neuerungen für Vereine
PDF, 157.4 kB