Sehr geehrter Herr Meier,
Wir möchten auf Ihre Veröffentlichung auf http://www.sternberg-schule.de/Waru... eingehen :
Wir halten viel davon, wenn Eltern ihre Gemeinsamkeiten unterstreichen, das Gleiche fordern und sich ehrenamtlich dafür einsetzen.
Offensichtlich haben Sie jedoch einige fehlerhafte Informationen erhalten, die wir gerne „gerade” rücken würden.
Wir haben den Eindruck, dass Sie an der Sternberg-Schule sehr engagiert sind und hoffen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, damit wir die unten aufgeführten Punkte klarstellen können.
Vorweg möchten wir Ihnen mitteilen, dass das Volksbegehren-Grundschule parteiunabhängig ist und NICHT von CDU-Mitgliedern initiiert wurde.
Folgende Aussagen in Ihrer Veröffentlichung stimmen nicht mit unseren Aussagen überein:
1. Mittagessen – Sie schreiben: „Soziale Ausgrenzung wird dadurch zementiert.“
Unsere Aussage ist:
Die Kinder der verläßlichen Halbtagsgrundschule, die heute keinen Hortplatz haben, ( ca. 90.000 ) aber dennoch am Mittagessen teilnehmen wollen, bezahlen 40 € im Monat. Das Volksbegehren sieht vor, das diese Kinder nur 23 € bezahlen müssen, wie alle anderen Kinder, die einen Hort besuchen. Von sozialer Ausgrenzung kann keine Rede sein. Das Volksbegehren beabsichtigt ganz im Gegenteil, die zementierte Struktur aufzubrechen (siehe Begründungstext des Unterschriftsbogens).
Dies sind im Jahr für den Berliner Haushalt prognostizierte Mehrkosten von 13 Millionen €.
2. Sie schreiben irrtümlicher Weise:
„Eine Initiative wie diese, die vor allem parteipolitischen Interessen dient,...... Aus diesem Grund wurde das Volksbegehren Grundschule von einigen CDU Mitgliedern ins Leben gerufen und bekannt gemacht“
Bitte informieren Sie sich, folgendes ist richtig:
Das Volksbegehren-Grundschule ist PARTEILOS und NICHT von der CDU.
Die TrägerIn des Volksbegehrens sind Mitglieder der Landeselternausschüsse Schule und Kita. Sie arbeiten seit Jahren ehrenamtlich in den gesetzlich verankerten
Elterngremien, den Landeselternausschüssen, den jeweiligen
Bezirkselternausschüssen und ihren Elternausschüssen in den Einrichtungen.
Selbstverständlich reden wir mit ALLEN Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus über die Interessen der Berliner Eltern.
3. Sie schreiben irrtümlicher Weise:
„Es wurde nicht etwa ein Vorschlag in die Landes- und Bezirkselternausschüsse eingebracht, diskutiert, weiterentwickelt und das Ergebnis zusammen mit Elterininitiativen als Teil einer politischen Bewegung zum Volksbegehren gemacht.“
Man könnte sagen, das Gegenteil ist richtig :
Bereits im Dez. 2009 wurde das Volksbegehren Grundschule im Landeselternausschuss Schule und Kita vorgestellt, am 12. Januar 2010 sogar im BEA Tempelhof / Schöneberg (Schule) , woraufhin das Gremium beschossen hat, das Volksbegehren Grundschule zu unterstützen.
In den darauf folgenden sechs Monate haben Mitglieder der Landeselternausschüsse Schule und Kita gemeinsam mit Bezirkselternausschüssen das Volksbegehren in Unterstützerkerngruppen-Sitzungen mit Gewerkschaften, Verbänden, Trägern , die Forderungen des Volksbegehrens konkretisiert. Es war eine gute Zusammenarbeit in einer stetig wachsenden Gruppe. Wir hätten Sie gerne dabei gehabt!
4. Sie schreiben:
"Die Aufnahme in der gebundenen Ganztagsschule der Primarstufe setzt eine Verpflichtung der Erziehungsberechtigten voraus, ihr Kind am Mittagessen teilnehmen zu lassen."
Es ist jedoch so, dass dieser Sachverhalt heute bereits so ist. Bitte informieren Sie sich:
So lautet das bestehende Gesetz und vervollständigt in unserem Falle nur den geänderten Abs. 3 des §19 des Schulgesetzes bzgl. des Mittagessen zugunsten von Kindern, deren Eltern sich das Mittagessen ohne die staatliche Förderung von 17,-€ monatlich nicht leisten können.
Ihre behauptete Schlussfolgerung zu Lasten des Volksbegehrens daraus geht deshalb fehl.
5. Ihre dargestellte Meinung ist:
Es soll in Schulen, nicht nur in Rüstungsfirmen investiert werden, weil es sich angeblich für alle lohnt.
Dem müssen wir widersprechen:
Von Rüstungsfirmen haben die Initiatoren nie gesprochen.
6. Sie führen aus:
Es geht hier um Verhandlungen über einen längeren Zeitraum, denn selbst ein erfolgreiches Volksbegehren zwingt das Parlament nicht, den vorgeschlagenen Gesetzestext anzunehmen.
An dieser Stelle irren Sie:
Im Gegensatz zur Volksinitiative ist der Volksentscheid bindend auch für das Parlament, da wir ein bestimmtes Gesetz hier den § 19 des Schulgesetzes dem Volk, dem höchsten Souverän des Staates, zur Abstimmung stellen. Wenn das Volk entschieden hat, wird nicht mehr verhandelt. Vor dem Volksentscheid kann allerdings miteinander verhandelt werden.
Jeder der in diesem Bereich arbeitet, wäre froh, allein den Personalschlüssel von 2002 mit 1:16, statt wie heute mit einer sozialpädgogischen Fachkraft auf 22 Kinder erreichen zu können. In Zusammenhang mit dem, im beabsichtigten Gesetz dann verankerten, erst kürzlich veröffentlichten Berliner Bildungsprogramm für den offenen Ganztagsbetrieb und den zur Umsetzung notwendigen 2 Tagen Fortbildung für Lehrer und Erzieher gemeinsam ist das qualtitativ sicherlich ein großer Fortschritt im Gegensatz zum Status quo und ante.
Abschließende Bemerkung:
Wenn Ihre Kritik nur darin münden würde, dass wir keine Maximalforderungen aufgestellt haben, dann kann ich sie nur ermutigen, Wege zu finden, diese im Sinne der Kinder und des Landes Berlin umzusetzen.
Die Initiatoren des Volksbegehrens Grundschule haben im letzten Jahr – mit aller Bescheidenheit – die Erfahrung aus dem erfolgreichen Volksbegehren-Kita gemacht, das unser Weg, ein machbarer Weg ist, zur Umsetzung von Forderungen, weil er in der ersten Phase mit 66.181 Unterschriften auf breite Zustimmung in der Bevölkerung gestoßen ist und die Forderungen auf dem Verhandlungswege fast gänzlich per Gesetzesänderung im Dezember 2009 umgesetzt wurde.
Wir haben mit unserer Klage vor dem Berliner Verfassungsgericht das Mittel des Haushaltswirksamen Volksbegehren durchgesetzt (Urteil vom 6. Oktober 2009 Berliner VerfGH). So konnten die Forderungen in Höhe von 84. Mio.€ im Gesetz festgeschrieben werden.
Das sind 84. Mio. € ausgelöste Investition in die Bildung. Das ist ein Erfolg, wie er durch Elternbeteiligung noch nie erreicht wurde.
Wir sind uns alle bewusst, dass ein Volksbegehren nicht auf einen Schlag die Welt retten kann. Jedoch ist diese kleine politisch monothematische Methode dazu geeignet, Themen an die Öffentlichkeit zu bringen und sie politisch zu bearbeiten.
Wir wissen alle, dass es noch viel mehr berechtigte Forderungen gibt, auch in vielen anderen Bereichen. Wir haben uns jetzt für den Bereich Grundschule entschlossen aktiv zu werden. Gerne unterstützen wir andere Aktivitäten.
Daher möchten wir den Eltern in der Sternberg Schule anbieten, das Volksbegehren Grundschule vorzustellen. Ich bitte um kurzfristige Terminvorschläge.
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Veröffentlichung in Hinsicht auf die genannten Unstimmigkeiten richtig stellen würden. Hierzu können Sie mit unserem Einverständnis auch dieses Schreiben nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Entrup
( Trägersprecher des Volksbegehrens Grundschule )
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