Warum ich das Volksbegehren Grundschule ...

Freitag 11. Juni 2010, von Klaus Meier // Eltern

... gerne unterstützen würde, aber ...

Kurz gesagt: Ich will noch überzeugt werden. Richtig finde ich die Idee, für alle Berliner Kinder Ganztagsbetreuung bis zur sechsten Klasse und dazu ein Mittagessen anzubieten.

Bei genauer Lektüre des Gesetzentwurfs und seiner Begründung bin ich auf fragwürdige Formulierungen gestoßen, die mich am Sinn des Volksbegehrens zweifeln lassen. Vielleicht erhalte ich auf diesem Weg Aufklärung.

  • Die Begründung des Volksbegehrens beruft sich auf einen Professor Kluge von der Unternehmensberatung McKinsey. Diese Firma hat sich vor allem einen Namen als Jobkiller und Totengräber der öffentlichen Daseinsvorsorge gemacht.

Meine Frage an die Initiatoren des Volksbegehrens lautet: Was hat McKinsey mit dem Volksbegehren zu tun. Sollte es keinen direkten Bezug geben, warum wird sich dann in der Begründung auf McKinsey berufen?

  • Das neue Schulgesetz soll in § 19 Absatz 3 u.a. lauten: „Die Aufnahme in der gebundenen Ganztagsschule setzt eine Verpflichtung der Erziehungsberechtigten voraus, ihr Kind am Mittagessen teilnehmen zu lassen.“ Dieser Passus ist überflüssig, denn die Teilnahme am Mittagessen ist kostenlos und als schulische Veranstaltung im Rahmen der gebundenen Ganztagsschule bereits jetzt verpflichtend. Er ist problematisch, da hier Druck auf Eltern ausgeübt werden soll, der bisher nicht existiert.

Meine Frage an die Initiatoren des Volksbegehrens lautet: Warum soll dieser zusätzliche Passus in das Schulgesetz eingefügt werden und wieso wird nicht beschrieben, welches Problem genau in der Vergangenheit wichtig genug war, um jetzt durch weitere Verpflichtungserklärungen zusätzlichen Druck auf Eltern auszuüben?

Über alle anderen Punkte (siehe Version 1 dieses Artikels) muß gesprochen werden. Teilweise unglücklich formuliert sind sie für mich kein Grund das Volksbegehren abzulehnen.

auf diesen Artikel antworten

3 Forumsbeiträge

  • Warum ich das Volksbegehren Grundschule nicht unterstütze 11. Juni 2010 18:00, von Burkhard Entrup

    Sehr geehrter Herr Meier,

    Wir möchten auf Ihre Veröffentlichung auf http://www.sternberg-schule.de/Waru... eingehen :

    Wir halten viel davon, wenn Eltern ihre Gemeinsamkeiten unterstreichen, das Gleiche fordern und sich ehrenamtlich dafür einsetzen.

    Offensichtlich haben Sie jedoch einige fehlerhafte Informationen erhalten, die wir gerne „gerade” rücken würden.

    Wir haben den Eindruck, dass Sie an der Sternberg-Schule sehr engagiert sind und hoffen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, damit wir die unten aufgeführten Punkte klarstellen können.

    Vorweg möchten wir Ihnen mitteilen, dass das Volksbegehren-Grundschule parteiunabhängig ist und NICHT von CDU-Mitgliedern initiiert wurde.

    Folgende Aussagen in Ihrer Veröffentlichung stimmen nicht mit unseren Aussagen überein:

    1. Mittagessen – Sie schreiben: „Soziale Ausgrenzung wird dadurch zementiert.“

    Unsere Aussage ist:
    Die Kinder der verläßlichen Haltagsgrundschule, die heute keinen Hortplatz haben, aber dennoch am Mittagessen teilnehmen wollen, bezahlen 40 € im Monat. Das Volksbegehren sieht vor, das diese Kinder nur 23 € bezahlen müssen, wie alle anderen Kinder, die einen Hort besuchen. Von sozialer Ausgrenzung kann keine Rede sein. Das Volksbegehren beabsichtigt ganz im Gegenteil, die zementierte Struktur aufzubrechen (siehe Begründungstext des Unterschriftsbogens).
    Dies sind im Jahr für den Berliner Haushalt prognostizierte Mehrkosten von 13 Millionen €.

    2. Sie schreiben irrtümlicher Weise:
    „Eine Initiative wie diese, die vor allem parteipolitischen Interessen dient,...... Aus diesem Grund wurde das Volksbegehren Grundschule von einigen CDU Mitgliedern ins Leben gerufen und bekannt gemacht“

    Bitte informieren Sie sich, folgendes ist richtig:
    Das Volksbegehren-Grundschule ist PARTEILOS und NICHT von der CDU.
    Die TrägerIn des Volksbegehrens sind Mitglieder der Landeselternausschüsse Schule und Kita. Sie arbeiten seit Jahren ehrenamtlich in den gesetzlich verankerten
    Elterngremien, den Landeselternausschüssen, den jeweiligen
    Bezirkselternausschüssen und ihren Elternausschüssen in den Einrichtungen.
    Selbstverständlich reden wir mit ALLEN Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus über die Interessen der Berliner Eltern.

    3. Sie schreiben irrtümlicher Weise:
    „Es wurde nicht etwa ein Vorschlag in die Landes- und Bezirkselternausschüsse eingebracht, diskutiert, weiterentwickelt und das Ergebnis zusammen mit Elterininitiativen als Teil einer politischen Bewegung zum Volksbegehren gemacht.“

    Man könnte sagen, das Gegenteil ist richtig :
    Bereits im Dez. 2009 wurde das Volksbegehren Grundschule im Landeselternausschuss Schule und Kita vorgestellt, am 12. Januar 2010 sogar im BEA Tempelhof / Schöneberg (Schule) , woraufhin das Gremium beschossen hat, das Volksbegehren Grundschule zu unterstützen.
    In den darauf folgenden sechs Monate haben Mitglieder der Landeselternausschüsse Schule und Kita gemeinsam mit Bezirkselternausschüssen das Volksbegehren in Unterstützerkerngruppen-Sitzungen mit Gewerkschaften, Verbänden, Trägern , die Forderungen des Volksbegehrens konkretisiert. Es war eine gute Zusammenarbeit in einer stetig wachsenden Gruppe. Wir hätten Sie gerne dabei gehabt!

    4. Sie schreiben:
    "Die Aufnahme in der gebundenen Ganztagsschule der Primarstufe setzt eine Verpflichtung der Erziehungsberechtigten voraus, ihr Kind am Mittagessen teilnehmen zu lassen."

    Es ist jedoch so, dass dieser Sachverhalt heute bereits so ist. Bitte informieren Sie sich:
    So lautet das bestehende Gesetz und vervollständigt in unserem Falle nur den geänderten Abs. 3 des §19 des Schulgesetzes bzgl. des Mittagessen zugunsten von Kindern, deren Eltern sich das Mittagessen ohne die staatliche Förderung von 17,-€ monatlich nicht leisten können.
    Ihre behauptete Schlussfolgerung zu Lasten des Volksbegehrens daraus geht deshalb fehl.

    5. Ihre dargestellte Meinung ist:
    Es soll in Schulen, nicht nur in Rüstungsfirmen investiert werden, weil es sich angeblich für alle lohnt.

    Dem müssen wir widersprechen:
    Von Rüstungsfirmen haben die Initiatoren nie gesprochen.

    6. Sie führen aus:
    Es geht hier um Verhandlungen über einen längeren Zeitraum, denn selbst ein erfolgreiches Volksbegehren zwingt das Parlament nicht, den vorgeschlagenen Gesetzestext anzunehmen.

    An dieser Stelle irren Sie:
    Im Gegensatz zur Volksinitiative ist der Volksentscheid bindend auch für das Parlament, da wir ein bestimmtes Gesetz hier den § 19 des Schulgesetzes dem Volk, dem höchsten Souverän des Staates, zur Abstimmung stellen. Wenn das Volk entschieden hat, wird nicht mehr verhandelt. Vor dem Volksentscheid kann allerdings miteinander verhandelt werden.
    Jeder der in diesem Bereich arbeitet, wäre froh, allein den Personalschlüssel von 2002 mit 1:16, statt wie heute mit einer sozialpädgogischen Fachkraft auf 22 Kinder erreichen zu können. In Zusammenhang mit dem, im beabsichtigten Gesetz dann verankerten, erst kürzlich veröffentlichten Berliner Bildungsprogramm für den offenen Ganztagsbetrieb und den zur Umsetzung notwendigen 2 Tagen Fortbildung für Lehrer und Erzieher gemeinsam ist das qualtitativ sicherlich ein großer Fortschritt im Gegensatz zum Status quo und ante.

    Abschließende Bemerkung:

    Wenn Ihre Kritik nur darin münden würde, dass wir keine Maximalforderungen aufgestellt haben, dann kann ich sie nur ermutigen, Wege zu finden, diese im Sinne der Kinder und des Landes Berlin umzusetzen.

    Die Initiatoren des Volksbegehrens Grundschule haben im letzten Jahr – mit aller Bescheidenheit – die Erfahrung aus dem erfolgreichen Volksbegehren-Kita gemacht, das unser Weg, ein machbarer Weg ist, zur Umsetzung von Forderungen, weil er in der ersten Phase mit 66.181 Unterschriften auf breite Zustimmung in der Bevölkerung gestoßen ist und die Forderungen auf dem Verhandlungswege fast gänzlich per Gesetzesänderung im Dezember 2009 umgesetzt wurde.

    Wir haben mit unserer Klage vor dem Berliner Verfassungsgericht das Mittel des Haushaltswirksamen Volksbegehren durchgesetzt (Urteil vom 6. Oktober 2009 Berliner VerfGH). So konnten die Forderungen in Höhe von 84. Mio.€ im Gesetz festgeschrieben werden.

    Das sind 84. Mio. € ausgelöste Investition in die Bildung. Das ist ein Erfolg, wie er durch Elternbeteiligung noch nie erreicht wurde.

    Wir sind uns alle bewusst, dass ein Volksbegehren nicht auf einen Schlag die Welt retten kann. Jedoch ist diese kleine politisch monothematische Methode dazu geeignet, Themen an die Öffentlichkeit zu bringen und sie politisch zu bearbeiten.

    Wir wissen alle, dass es noch viel mehr berechtigte Forderungen gibt, auch in vielen anderen Bereichen. Wir haben uns jetzt für den Bereich Grundschule entschlossen aktiv zu werden. Gerne unterstützen wir andere Aktivitäten.

    Daher möchten wir den Eltern in der Sternberg Schule anbieten, das Volksbegehren Grundschule vorzustellen. Ich bitte um kurzfristige Terminvorschläge.

    Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Veröffentlichung in Hinsicht auf die genannten Unstimmigkeiten richtig stellen würden. Hierzu können Sie mit unserem Einverständnis auch dieses Schreiben nutzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Burkhard Entrup
    ( Trägersprecher des Volksbegehrens Grundschule )

    auf diese Nachricht antworten

  • Warum ich das Volksbegehren Grundschule nicht unterstütze 11. Juni 2010 18:11, von Burkhard Entrup

    Sehr geehrter Herr Meier,

    Wir möchten auf Ihre Veröffentlichung auf http://www.sternberg-schule.de/Waru... eingehen :

    Wir halten viel davon, wenn Eltern ihre Gemeinsamkeiten unterstreichen, das Gleiche fordern und sich ehrenamtlich dafür einsetzen.

    Offensichtlich haben Sie jedoch einige fehlerhafte Informationen erhalten, die wir gerne „gerade” rücken würden.

    Wir haben den Eindruck, dass Sie an der Sternberg-Schule sehr engagiert sind und hoffen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, damit wir die unten aufgeführten Punkte klarstellen können.

    Vorweg möchten wir Ihnen mitteilen, dass das Volksbegehren-Grundschule parteiunabhängig ist und NICHT von CDU-Mitgliedern initiiert wurde.

    Folgende Aussagen in Ihrer Veröffentlichung stimmen nicht mit unseren Aussagen überein:

    1. Mittagessen – Sie schreiben: „Soziale Ausgrenzung wird dadurch zementiert.“

    Unsere Aussage ist:
    Die Kinder der verläßlichen Halbtagsgrundschule, die heute keinen Hortplatz haben, ( ca. 90.000 ) aber dennoch am Mittagessen teilnehmen wollen, bezahlen 40 € im Monat. Das Volksbegehren sieht vor, das diese Kinder nur 23 € bezahlen müssen, wie alle anderen Kinder, die einen Hort besuchen. Von sozialer Ausgrenzung kann keine Rede sein. Das Volksbegehren beabsichtigt ganz im Gegenteil, die zementierte Struktur aufzubrechen (siehe Begründungstext des Unterschriftsbogens).
    Dies sind im Jahr für den Berliner Haushalt prognostizierte Mehrkosten von 13 Millionen €.

    2. Sie schreiben irrtümlicher Weise:
    „Eine Initiative wie diese, die vor allem parteipolitischen Interessen dient,...... Aus diesem Grund wurde das Volksbegehren Grundschule von einigen CDU Mitgliedern ins Leben gerufen und bekannt gemacht“

    Bitte informieren Sie sich, folgendes ist richtig:
    Das Volksbegehren-Grundschule ist PARTEILOS und NICHT von der CDU.
    Die TrägerIn des Volksbegehrens sind Mitglieder der Landeselternausschüsse Schule und Kita. Sie arbeiten seit Jahren ehrenamtlich in den gesetzlich verankerten
    Elterngremien, den Landeselternausschüssen, den jeweiligen
    Bezirkselternausschüssen und ihren Elternausschüssen in den Einrichtungen.
    Selbstverständlich reden wir mit ALLEN Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus über die Interessen der Berliner Eltern.

    3. Sie schreiben irrtümlicher Weise:
    „Es wurde nicht etwa ein Vorschlag in die Landes- und Bezirkselternausschüsse eingebracht, diskutiert, weiterentwickelt und das Ergebnis zusammen mit Elterininitiativen als Teil einer politischen Bewegung zum Volksbegehren gemacht.“

    Man könnte sagen, das Gegenteil ist richtig :
    Bereits im Dez. 2009 wurde das Volksbegehren Grundschule im Landeselternausschuss Schule und Kita vorgestellt, am 12. Januar 2010 sogar im BEA Tempelhof / Schöneberg (Schule) , woraufhin das Gremium beschossen hat, das Volksbegehren Grundschule zu unterstützen.
    In den darauf folgenden sechs Monate haben Mitglieder der Landeselternausschüsse Schule und Kita gemeinsam mit Bezirkselternausschüssen das Volksbegehren in Unterstützerkerngruppen-Sitzungen mit Gewerkschaften, Verbänden, Trägern , die Forderungen des Volksbegehrens konkretisiert. Es war eine gute Zusammenarbeit in einer stetig wachsenden Gruppe. Wir hätten Sie gerne dabei gehabt!

    4. Sie schreiben:
    "Die Aufnahme in der gebundenen Ganztagsschule der Primarstufe setzt eine Verpflichtung der Erziehungsberechtigten voraus, ihr Kind am Mittagessen teilnehmen zu lassen."

    Es ist jedoch so, dass dieser Sachverhalt heute bereits so ist. Bitte informieren Sie sich:
    So lautet das bestehende Gesetz und vervollständigt in unserem Falle nur den geänderten Abs. 3 des §19 des Schulgesetzes bzgl. des Mittagessen zugunsten von Kindern, deren Eltern sich das Mittagessen ohne die staatliche Förderung von 17,-€ monatlich nicht leisten können.
    Ihre behauptete Schlussfolgerung zu Lasten des Volksbegehrens daraus geht deshalb fehl.

    5. Ihre dargestellte Meinung ist:
    Es soll in Schulen, nicht nur in Rüstungsfirmen investiert werden, weil es sich angeblich für alle lohnt.

    Dem müssen wir widersprechen:
    Von Rüstungsfirmen haben die Initiatoren nie gesprochen.

    6. Sie führen aus:
    Es geht hier um Verhandlungen über einen längeren Zeitraum, denn selbst ein erfolgreiches Volksbegehren zwingt das Parlament nicht, den vorgeschlagenen Gesetzestext anzunehmen.

    An dieser Stelle irren Sie:
    Im Gegensatz zur Volksinitiative ist der Volksentscheid bindend auch für das Parlament, da wir ein bestimmtes Gesetz hier den § 19 des Schulgesetzes dem Volk, dem höchsten Souverän des Staates, zur Abstimmung stellen. Wenn das Volk entschieden hat, wird nicht mehr verhandelt. Vor dem Volksentscheid kann allerdings miteinander verhandelt werden.
    Jeder der in diesem Bereich arbeitet, wäre froh, allein den Personalschlüssel von 2002 mit 1:16, statt wie heute mit einer sozialpädgogischen Fachkraft auf 22 Kinder erreichen zu können. In Zusammenhang mit dem, im beabsichtigten Gesetz dann verankerten, erst kürzlich veröffentlichten Berliner Bildungsprogramm für den offenen Ganztagsbetrieb und den zur Umsetzung notwendigen 2 Tagen Fortbildung für Lehrer und Erzieher gemeinsam ist das qualtitativ sicherlich ein großer Fortschritt im Gegensatz zum Status quo und ante.

    Abschließende Bemerkung:

    Wenn Ihre Kritik nur darin münden würde, dass wir keine Maximalforderungen aufgestellt haben, dann kann ich sie nur ermutigen, Wege zu finden, diese im Sinne der Kinder und des Landes Berlin umzusetzen.

    Die Initiatoren des Volksbegehrens Grundschule haben im letzten Jahr – mit aller Bescheidenheit – die Erfahrung aus dem erfolgreichen Volksbegehren-Kita gemacht, das unser Weg, ein machbarer Weg ist, zur Umsetzung von Forderungen, weil er in der ersten Phase mit 66.181 Unterschriften auf breite Zustimmung in der Bevölkerung gestoßen ist und die Forderungen auf dem Verhandlungswege fast gänzlich per Gesetzesänderung im Dezember 2009 umgesetzt wurde.

    Wir haben mit unserer Klage vor dem Berliner Verfassungsgericht das Mittel des Haushaltswirksamen Volksbegehren durchgesetzt (Urteil vom 6. Oktober 2009 Berliner VerfGH). So konnten die Forderungen in Höhe von 84. Mio.€ im Gesetz festgeschrieben werden.

    Das sind 84. Mio. € ausgelöste Investition in die Bildung. Das ist ein Erfolg, wie er durch Elternbeteiligung noch nie erreicht wurde.

    Wir sind uns alle bewusst, dass ein Volksbegehren nicht auf einen Schlag die Welt retten kann. Jedoch ist diese kleine politisch monothematische Methode dazu geeignet, Themen an die Öffentlichkeit zu bringen und sie politisch zu bearbeiten.

    Wir wissen alle, dass es noch viel mehr berechtigte Forderungen gibt, auch in vielen anderen Bereichen. Wir haben uns jetzt für den Bereich Grundschule entschlossen aktiv zu werden. Gerne unterstützen wir andere Aktivitäten.

    Daher möchten wir den Eltern in der Sternberg Schule anbieten, das Volksbegehren Grundschule vorzustellen. Ich bitte um kurzfristige Terminvorschläge.

    Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Veröffentlichung in Hinsicht auf die genannten Unstimmigkeiten richtig stellen würden. Hierzu können Sie mit unserem Einverständnis auch dieses Schreiben nutzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Burkhard Entrup
    ( Trägersprecher des Volksbegehrens Grundschule )

    auf diese Nachricht antworten

  • Warum ich das Volksbegehren Grundschule nicht unterstütze 13. Juni 2010 20:06, von Burkhard Entrup

    Sehr geehrter Herr Meier,

    vielen Dank für ihren Ansatz sich dem Volksbegehren zu nähern, auch ihre letzten Fragen will ich Ihnen gerne beantworten:

    Vorweg allerdings bitte ich Sie schon darum, demokratische Prinzipien einzuhalten, und unser Antwort-Schreiben zu ihrer ersten Version auch auf Ihrer Webseite zu veröffentlichen, der gegenseitigen Fairness halber. Denn schließlich streuen sie Zweifel, die nach Aufklärung schreien, diese Aufklärung sollten doch alle Ihre Leser erhalten und nicht nur Sie.

    Hintergrund des Zitats von Prof. Kluge und den Studien von McKinsey ist das öffentliche Investitionen in den Bereich Bildung sich volkswirtschaftlich langfristig lohnen. Das Volksbegehren Grundschule betrifft alle Berlinerinnen und Berliner. Wenn sie mal Unterschriften gesammelt haben, also für eine Sache im Bildungsbereich gekämpft haben, die den Haushalt des Landes in Millionenhöhe belastet, würden Sie wissen, das viele Mitbürger diesen Investitionen sehr skeptisch gegenüber stehen, sie sagen z.B.: meine Kinder sind schon raus, das geht mich nichts mehr an oder ich habe keine Kinder, damit habe ich nichts zu tun und Bildung kostet ja nur Geld und bringt nichts, usw.... erinnern wir uns gemeinsam an die Äußerungen des früheren Finanzsenators in Berlin, Herr Sarrazin, der ebenfalls der Meinung war, das zusätzliches Geld in die Bildung herausgeschmissen sei.

    Anerkannte Volkswirtschaftler belegen in ihren Langzeitstudien zur Bildung genau das Gegenteil. siehe McKinsey, Sie alle reden bei Investitionen in die Bildung von volkswirtschaftliche Rendite, also für das Volk.

    Da wir nicht nur diejenigen gewinnen wollen und müssen, angesichts der hohen Quoten für das dreistufige Verfahren einer Volksgesetzgebung, die unmittelbar davon betroffen sind, also die Kinder sprich ihre Eltern, sondern auch die anderen mit unserem Anliegen erreichen müssen, die vorerst die Investitionsmittel in diesen Bildungsbereich auch mittragen sollen, das Volksbegehren auch unterstützen sollen, obwohl sie auf dem ersten Blick keinen Nutzen davon haben, aber einsehen, das diese Generation in die Lage versetzt werden muss, den angehäuften Schuldenberg, den wir verursacht haben, begegnen zu können, um die Zukunft, den Wohlstand dieses Landes zu sichern, haben wir uns entschlossen, auf den volkswirtschaftlichen Aspekt dieses Begehrens hinzuweisen, zum Wohle aller Berlinerinnen und Berliner, eben eine 1+ für das Land Berlin.

    Unbenommen davon ist selbstverständlich eine kritische Haltung gegenüber Firmen wie McKinsey. Selbst Rationalisierer erkennen die Notwendigkeit von höheren Investitionen in Bildung. Das finden wir bemerkenswert.

    Mittagessen:

    Nochmals kann ich Sie nur bitten, sich zu bemühen, das bestehende Gesetz § 19 Abs. 3 zur Kenntnis zu nehmen, das wie nachfolgend lautet:

    (3) Das Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule der Primarstufe in der offenen Form, soweit nicht nur die Betreuungszeit von 6.00 bis 7.30 Uhr in Anspruch genommen wird, und in der gebundenen Form umfasst ein grundsätzlich kostenbeteiligungspflichtiges Mittagessen. Die Aufnahme in gebundene Ganztagsschulen der Primarstufe setzt eine Verpflichtung der Erziehungsberechtigten voraus, ihr Kind am Mittagessen teilnehmen zu lassen. Im Übrigen erhalten die Kinder auf eigene Kosten ein Mittagessen.

    Hier die Fassung des Volksbegehrens Grundschule zum §19 Abs. 3 des Schulgesetzes zum Vergleich:

    c) Der Abs. 3 lautet neu wie folgt:
    „Das Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule in der Primarstufe umfasst grundsätzlich ein kostenbeteiligungspflichtiges Mittagessen, das im übrigen alle Kinder auf Antrag und gegen Kostenbeteilung erhalten. Die Aufnahme in der gebundenen Ganztagsschule der Primarstufe setzt eine Verpflichtung der Erziehungsberechtigten voraus, ihr Kind am Mittagessen teilnehmen zu lassen.“

    Ich hoffe sie begreifen jetzt, das wir nicht zusätzlich den von Ihnen zitierten Passus eingefügt haben, sondern der ist seit Jahren Bestand des Schulgesetzes, an dem wir nichts geändert haben.

    Mit freundlichen Grüssen

    Burkhard Entrup
    ( Trägersprecher des Volksbegehrens Grundschule )

    in Kopie an die Schulleitung

    auf diese Nachricht antworten


Neueste Kommentare

13/06 — Warum ich das Volksbegehren Grundschule nicht unterstütze — von Burkhard Entrup

Sehr geehrter Herr Meier, vielen Dank für ihren Ansatz sich dem Volksbegehren zu nähern, auch ihre letzten Fragen will ich Ihnen gerne beantworten: Vorweg allerdings bitte ich Sie schon darum, (...) Weiterlesen »

11/06 — Warum ich das Volksbegehren Grundschule nicht unterstütze — von Burkhard Entrup

Sehr geehrter Herr Meier, Wir möchten auf Ihre Veröffentlichung auf http://www.sternberg-schule.de/Waru... eingehen : Wir halten viel davon, wenn Eltern ihre Gemeinsamkeiten unterstreichen, das (...) Weiterlesen »

11/06 — Warum ich das Volksbegehren Grundschule nicht unterstütze — von Burkhard Entrup

Sehr geehrter Herr Meier, Wir möchten auf Ihre Veröffentlichung auf http://www.sternberg-schule.de/Waru... eingehen : Wir halten viel davon, wenn Eltern ihre Gemeinsamkeiten unterstreichen, das (...) Weiterlesen »